Der Mitarbeiterin des VeD fiel es demgegenüber offenbar nicht schwer, ihn nach draussen zu führen. Dieser Vorfall zeigte nun verstärkt, dass die Beschwerdeführerin kaum mehr in der Lage war, für die Erfüllung wichtiger Bedürfnisse ihres Hundes zu sorgen. Ein schlechtes Licht auf ihr Verhalten und ihre Haltung wirft auch die in diesem Zusammenhang wiedergegebene Aussage der J._____, sie habe ihren Hund schon mehrfach einschläfern wollen.