• Bei der Kontrolle des VeD am tt.mm.jjjj wurde die Beschwerdeführerin massiv alkoholisiert angetroffen (über 2 ‰), dies wohl bereits tagsüber, was bereits für ihre Eignung zur Tierhaltung erheblich in Frage stellt. Der Hund hatte weiter massives Übergewicht und war nach Angabe der Beschwerdeführerin selbst während mehr als eines Tages nicht mehr im Freien, weil er nicht mehr laufen könne. Der Mitarbeiterin des VeD fiel es demgegenüber offenbar nicht schwer, ihn nach draussen zu führen.