• Von grösserer Bedeutung ist die Kontrolle der Stapo in der Wohnung der Beschwerdeführerin vom tt.mm.jjjj, bei welcher der Hund allein angetroffen wurde. Ausser Übergewicht wurden zwar keine gravierenden Probleme festgestellt, die Eignung des Umfelds für den älteren Hund allerdings in Frage gestellt.