2 von 4 halten, so dass Dritte nicht zu Schaden kommen. Dieser Befund wird durch den weiteren Bissvorfall vom tt.mm.jjjj bestätigt. Der VeD traf mit Verfügung vom 5. August 2019 entsprechende Massnahmen. Beide Ereignisse betreffen aber in erster Linie nicht die tiergerechte Haltung des Hundes, sondern den Schutz der Umgebung vor ihm.