So habe sie den Hund nicht bei ihrer Mutter gelassen, wo er gut leben könnte. Aus diesem Grund sehe sich der VeD gezwungen, für die Beschwerdeführerin ein Tierhalteverbot auszusprechen und den Hund "E._____" definitiv zu beschlagnahmen. b) Die Beschwerdeführerin bringt vor, der vom VeD aufgeführte Sachverhalt entspreche nicht der Wahrheit. Sie sei durchaus in der Lage, auf die Bedürfnisse von "E._____" einzugehen. Der Zutritt in ihre Wohnung sei nicht rechtmässig gewesen. Ihre Fähigkeiten, sich um den Hund zu kümmern, seien ohne Beleg und Begründung als unzureichend eingeschätzt worden. 3. a)