Es genügt also nicht, einmal pro Tag so wenig einzustreuen, dass lange vor Ablauf von 24 Stunden bzw. vor der erneuten Einstreu kaum mehr etwas davon vorhanden ist. Nach einem Tag bzw. vor dem erneuten Einstreuen muss immer noch ein so grosser Teil der ursprünglichen Einstreu liegen, dass der Boden bedeckt wird. Dies war gemäss Fotodokumentation der Kontrolle vom tt.mm.jjjj in mindestens einer Bucht nicht der Fall. Die Beschwerde ist daher in diesem Punkt abzuweisen.