In der Beschwerdeantwort brachte der VeD Ergänzungen vor betreffend die Abmessungen und Ausstattungen der Boxen, Buchten und Fressplätze, die Einstreu und die Arzneimittel, wobei er an den bisherigen Vorbringen und Anträgen festhielt. b) Die Beschwerdeführerin brachte zunächst vor, C._____ sei erst seit 29. April 2023 Geschäftsführer, die Anschuldigungen aus der Zeit davor beträfen ihn deshalb nicht. Zu den einzelnen Beanstandungen äusserte sich die Beschwerdeführerin im Begleitschreiben wie folgt: • Die drei Deckstände würden nicht mehr mit Holzbrettern abgesperrt, die Jungsauen kämen in separate Gruppen.