In den darauffolgenden Jahren verbesserte sich zwar die Tierhaltung des Beschwerdeführers und es mussten, wenn überhaupt, nur geringfügige Mängel gerügt werden. Diese Verbesserung war jedoch nicht dauerhaft, sodass der Veterinärdienst spätestens ab dem Jahr 2019 wieder regelmässig diverse Punkte in der Tierhaltung beanstanden musste und diese Mängel gar zu zwei strafrechtlichen Verurteilungen geführt haben. Da bereits eine Androhung eines Tierhalteverbots ergangen ist, erscheint es nicht erfolgsversprechend, den Beschwerdeführer erneut zu verwarnen. Dies vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, dass dieselben