Hinzu kommt, dass der Beschwerdeführer gemäss der eingereichten Aufstellung über die Arbeitsstunden sein Arbeitspensum bereits ab Mitte/Ende 2023 stetig reduziert hat, was nicht verhindert hat, dass bei der Kontrolle im Januar 2024 diverse Mängel festgestellt worden sind. Aufgrund der angefallenen Mängel hätte der Beschwerdeführer bereits viel früher Massnahmen ergreifen müssen, um seinen Pflichten als Tierhalter genügend nachkommen zu können. Es scheint, als hätte der Beschwerdefüh-