Augenfällig ist bei den festgestellten Mängeln nicht in erster Linie die Schwere der einzelnen Mängel, sondern die Regelmässigkeit und Anzahl der gleichgelagerten Verstösse. So wurde bei zehn Kontrollen festgestellt, dass Tiere des Beschwerdeführers keine trockene Liegefläche hatten, meistens verursacht durch vernässte oder fehlende Einstreu. Der gesundheitliche Zustand von gewissen Tieren wurde bei sieben Kontrollen beanstandet. Ebenfalls bei sieben Kontrollen stellte der Veterinärdienst eine mangelhafte Tierpflege fest. Bei sechs Kontrollen fehlte ein geeigneter Witterungsschutz für die Tiere und bei ebenso vielen Kontrollen hatten gewisse Tiere keinen Zugang zu Wasser.