Lediglich bei drei dieser Kontrollen konnte der Veterinärdienst keine Mängel feststellen, wobei es sich bei einer Kontrolle um eine angemeldete Primärkontrolle handelte. Seit 2009 erliess der Veterinärdienst insgesamt sieben Verfügungen, in welchen er den Beschwerdeführer zur Behebung der Mängel beziehungsweise zum Ergreifen von Massnahmen aufforderte. Nebst diesen Verfügungen wurde die Tierhaltung des Beschwerdeführers durch den Veterinärdienst acht Mal mit Schreiben ohne Verfügungscharakter beanstandet und der Beschwerdeführer zur Mängelbehebung aufgefordert.