Auf dem Betrieb des Beschwerdeführers konnten seit dem Jahr 2009 durch den Veterinärdienst unablässig Mängel festgestellt werden. Gesamthaft führte der Veterinärdienst auf dem Betrieb 24 Kontrollen durch. Hinzu kamen vier Einsätze durch die Polizei, welche ebenfalls diverse Missstände auf dem Betrieb des Beschwerdeführers feststellte. Lediglich bei drei dieser Kontrollen konnte der Veterinärdienst keine Mängel feststellen, wobei es sich bei einer Kontrolle um eine angemeldete Primärkontrolle handelte.