Hinsichtlich des Räudebefalls äusserte sich der Beschwerdeführer nur indirekt, indem er ausführte, dass er alle kranken Tiere von der Weide nehme, sobald er Kenntnis von gesundheitlichen Problemen habe. Zudem kündigte er an, nebst der jährlichen auch monatliche Kontrollen durch einen Tierarzt durchführen zu lassen. Das Schaf mit den Lähmungserscheinungen und überlangen Klauen schlachtete der Beschwerdeführer im Nachgang zur Kontrolle. Auch diese Verfehlungen bestreitet der Beschwerdeführer nicht, sondern macht lediglich Ausführungen dazu, wie er diese nach der Kontrolle behoben hat beziehungsweise wie er ihnen künftig zu begegnen versucht.