Die ungenügende Fellpflege ist durch entsprechendes Bildmaterial, welches eine verschmutzte Ziege zeigt, dokumentiert. Der Beschwerdeführer hat gemäss Beschwerdeschrift die Fellpflege bei der Eselstute und dem Pferd nachgeholt, womit er implizit zugibt, die Fellpflege vernachlässigt zu haben. Die ungenügende Entmistung und Einstreu sowie die überlangen Klauen bei einem Schaf sind ebenfalls bildlich dokumentiert. Der Beschwerdeführer ergriff im Nachgang zur Verfügung Massnahmen bei der Wasserversorgung der Kaninchen. Dass die beiden Junghähne nur vorübergehend separat platziert waren, ändert nichts daran, dass ihnen kein Wasser zur Verfügung gestanden hat.