Es sei ein Umzug der Herde für den nächsten Tag vorgesehen gewesen. In seiner Replik bemerkt er diesbezüglich nur, dass er die Tierhaltung stets verbessere und in Zukunft seine gut durchdachte Planung umsetzen werde. Aufgrund der ausweichenden Antworten sowie den Feststellungen des Veterinärdiensts ist davon auszugehen, dass die Aussenhaltung der Schafe nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat. Auch die Eselstute stallte der Beschwerdeführer im Nachgang zur Verfügung vom 26. Februar 2024 um, damit diese permanenten Sichtkontakt zu anderen Equiden hat. Hinsichtlich der blinden Ziege unternahm der Beschwerdeführer keine Massnahmen, obwohl die TSchV in Art.