Anlässlich der letzten Kontrolle beim Beschwerdeführer wurden Verletzungsgefahren im Tierbereich festgestellt. Zudem bestand eine ungenügende Fressplatzbreite und der Veterinärdienst monierte eine zu geringe Anzahl an Nestern für Legehennen. Auch ein fehlender Witterungsschutz für Schafe und die Einzelhaltung der Eselstute und der blinden Ziege wurden beanstandet.