Die anlässlich der Kontrollen vom tt.mm.jjjj und tt.mm.jjjj festgestellten Mängel werden vom Beschwerdeführer nicht durchwegs bestritten. Da sowohl der Beschwerdeführer als auch die Vorinstanz im Rahmen des Schriftenwechsels auf die einzelnen Mängel eingegangen sind, drängt es sich auf, diese nachfolgend nochmals kurz zu thematisieren. 3.4.1 Tierverkehrsdatenbank Im Zusammenhang mit der TVD wurde anlässlich der letzten Kontrolle beim Beschwerdeführer festgestellt, dass mehrere Tiere (Schafe und Ziegen) nicht mit Ohrmarken gekennzeichnet waren und die Tierliste der TVD nicht mit dem Tierbestand auf dem Betrieb übereinstimmte.