Es kann offenbleiben, ob es sich beim Schreiben des Tierarztes, wie vom Veterinärdienst vorgebracht, um ein Gefälligkeitsschreiben handelt. Die am tt.mm.jjjj festgestellten Mängel sind nicht alleine auf eine falsche Dosierung eines Entwurmungsmittel zurückzuführen. Insbesondere die überfällige Schur, die mit Kot übersäte und zu kleine Liegefläche, sowie der Umstand, dass ein Jungtier unter der Futterraufe eingeklemmt war, können nicht auf eine falsche Dosierung eines Entwurmungsmittels zurückgeführt werden. Infolgedessen kann dieser Vorfall bei der Beurteilung des Tierhalteverbots nicht ausser Acht gelassen werden. 3.4 Einzelne Verstösse in angefochtener Verfügung