Der Strafbefehl vom 20. September 2023 erging aufgrund der Feststellungen des Veterinärdiensts am tt.mm.jjjj. Der Beschwerdeführer kündigte an, gegen den Strafbefehl ein Revisionsgesuch einzulegen, da er es versäumt habe, rechtzeitig Einsprache zu erheben. Es sei seitens des Tierarztes eine falsche Dosierung verschrieben worden, weshalb er eine zu niedrige Dosierung für eine effektive Entwurmung der Alpakas erhalten habe. Dies werde durch ein Schreiben des Tierarztes bestätigt.