Die festgestellten Verstösse in den letzten 15 Jahren seien von schwerwiegender Natur gewesen und hätten durch ein gutes Management vermieden werden können. Trotz zahlreichen Schreiben und Verfügungen sei keine nachhaltige Verbesserung in der Tierhaltung erfolgt, was zeige, dass weitere Auflagen nicht geeignet seien, um das Ziel einer tierschutzkonformen Haltung zu erreichen. Weiter sei das Projektziel des Beschwerdeführers, eine dauerhafte Einkommensquelle mittels Landwirtschaft und Tierhaltung zu generieren, nicht nachvollziehbar und liege in weiter Ferne, was sich insbesondere aus den Einkommensverhältnissen ergebe.