Die Tiere mit Weidehaltung seien der Natur ausgesetzt, weshalb es immer wieder zu toten Tieren kommen könne, ohne dass Pflichtverletzungen des Halters vorliegen würden. Wenn geltend gemacht werde, dass den Alpakas eine Fläche von 0.4 m2 gefehlt hätte, erscheine ein Tierhalteverbot unverhältnismässig. Unter den Tieren habe sich zudem ein Jungtier befunden, welches nicht den Raumbedarf eines erwachsenen Tieres habe. Ein Tierhalteverbot würde bewirken, dass der gesamte Betrieb unter eine Standardarbeitskraft falle und somit nicht mehr als landwirtschaftliches Gewerbe gelte und nicht mehr subventioniert würde. Er würde dadurch auch Fläche verlieren, die nicht maschinell bewirtschaftet