Es treffe zu, dass es in der Vergangenheit zu einigen unglücklichen Zufällen gekommen sei, jedoch seien es in den letzten Jahren hauptsächlich unvermeidbare Zufälle gewesen. Ein Tierhalteverbot sei nicht verhältnismässig, da mildere Massnahmen wie die Reduktion der Tiere oder eine intensive Kontrolle durch die Behörde angeordnet werden könnte. Dass es immer wieder zu einzelnen Vorfällen komme, sei bedauerlich, könne aber nicht vollumfänglich verhindert werden. Die Tiere mit Weidehaltung seien der Natur ausgesetzt, weshalb es immer wieder zu toten Tieren kommen könne, ohne dass Pflichtverletzungen des Halters vorliegen würden.