Die wesentliche Reduktion des Arbeitspensums belegt der Beschwerdeführer mit einer Bestätigung, ebenso die Beseitigung der Verletzungsgefahr im Tierbereich. Weiter reicht der Beschwerdeführer eine Fotodokumentation bezüglich des Auslaufs der Pferde, der Einzelhaltung des Esels und der blinden Ziege ein. Es würden monatliche Kontrollen durch den Tierarzt stattfinden und alle kranken Tiere sofort dem Tierarzt zur Behandlung übergeben. Der Beschwerdeführer beschreibt weiter, dass er morgens um 4 Uhr aufstehe und auf dem Weg zu seiner Arbeit die Schafweiden kontrolliere. In der Regel habe er zwischen 14 und 15 Uhr Feierabend und kontrolliere die Weiden auf der Rückfahrt erneut.