Der Veterinärdienst bemängelt weiter, dass der Beschwerdeführer nicht konkret darlegt, wie hoch sein reduziertes Arbeitspensum effektiv sei. Die Erarbeitung einer "Vision" sei begrüssenswert, die überwiegende Anzahl der Massnahmen sei jedoch unsicher und die Massnahmen seien bereits vor Jahren nötig gewesen, um eine tierschutzkonforme Tierhaltung zu betreiben. Die Verstösse in den letzten 15 Jahren seien – entgegen den Behauptungen des Beschwerdeführers – wiederholt von sehr schwerwiegender Natur gewesen. Mit zahlreichen Schreiben und Verfügungen sei auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen worden, ohne dass eine nachhaltige Verbesserung in der Tierhaltung erfolgt sei.