Betreffend die angeblich aufgehobene Einzelhaltung der Eselstute bemängelt der Veterinärdienst, dass auf den eingereichten Bildern die erfolgte Mängelbehebung nicht nachvollziehbar sei. Die blinde Ziege habe sich zum Kontrollzeitpunkt ständig im Kreis gedreht, was auf eine nicht tiergerechte Haltung hinweise. Dieses Verhalten könne offensichtlich auch nicht durch Spaziergänge verhindert werden. Zur Tierpflege und Tierfürsorge (Markierung der blinden Ziege, Alpakas, Fellpflege bei Eselstute und Pferdstute, Schaf mit überlangen Klauen und hochgradiger Lahmheit) merkt der Veterinärdienst an, dass die Ausführungen des Beschwerdeführers Ausdruck seiner Überforderung seien.