Es habe in den letzten 15 Jahren immer wieder Mängel gegeben, wobei es sich nicht um schwerwiegende Mängel gehandelt habe. Das Ziel einer tierschutzkonformen Haltung werde nun erreicht, indem die Tierbestände massiv reduziert und längst fällige bauliche Massnahmen im Hinblick auf die Umsetzung des Konzepts der Schaf- und Ziegenhaltung mit Direktvermarktung umgesetzt würden. Der Beschwerdeführer habe in der Zwischenzeit auch sein Arbeitspensum in der Metzgerei reduziert. Nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit sei es ausreichend, dass eine Tierzahlreduktion als mildere Massnahme verfügt werde.