Hinsichtlich der Vorfälle vor Erlass der Verfügung vom 26. Februar 2024 bestehen genügend Beweismittel, welche den damaligen Zustand der Tiere dokumentieren. Der Beweiswert von Zeugenaussagen der Tierärzte zum damaligen Zustand der Tiere wäre zudem aufgrund der zwischenzeitlich verstrichenen Zeit als nicht besonders hoch einzustufen. Zumindest med. vet. A._____ könnte sich zwar zum aktuellen Zustand der Tiere des Beschwerdeführers äussern, da er gemäss den eingereichten Berichten regelmässig Betriebsbesuche beim Beschwerdeführer durchführt. Solche Angaben sind für das vorliegende Verfahren jedoch nicht relevant, da eine aktuell tierschutzkonforme Tierhaltung die bereits begangenen