Der Gemeinderat Q._____ hat die Publikation seines Beschlusses zwar mit einem Hinweis auf die Umstände seiner Entstehung und seine Zielrichtung versehen, diese Ausführungen waren jedoch zu summarisch, als dass sie die Betroffenen befähigt hätten, sachgerecht dagegen Beschwerde zu führen. Eine ausführlichere Begründung enthielt ebenfalls erst die Beschwerdeantwort.