Der Beschwerdeführer C._____ macht geltend, er gehe mit seinem Hund regelmässig an die V._____, um ihn artgerecht ausführen und die Möglichkeit geben zu können, sich frei zu bewegen. Der Gemeinderat des Wohnorts R._____ äussert sich nicht dazu, weshalb von der glaubhaften Darstellung des Beschwerdeführers auszugehen und auch seine Legitimation zu bejahen ist.