Bei den angefochtenen Beschlüssen der Gemeinderäte Q._____ und R._____ handelt es sich um Allgemeinverfügungen, die eine konkrete Situation regeln, aber auf einen grösseren, nicht individuell festgelegten Personenkreis anwendbar sind (Ulrich Häfelin/Georg Müller/Felix Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. A., Zürich/St. Gallen 2020, Rz. 933). b)