b und e der Verordnung über die Delegation von Kompetenzen des Regierungsrats (Delegationsverordnung, DelV) vom 10. April 2013 ist das DGS zuständig für die Behandlung von Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheide des VeD im Vollzugsbereich der Hunde- und der Tierschutzgesetzgebung. Obwohl die Angelegenheit auch Aufgaben des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) sowie der Abteilung Landwirtschaft des Departements Finanzen und Ressourcen tangiert, kann auf eine Rückdelegation an den Regierungsrat verzichtet werden. Die betroffenen Abteilungen konnten ihre Standpunkte im vorliegenden Verfahren einbringen.