Dass dieses Ziel bereits erreicht gewesen sein soll, ist sinngemäss die Behauptung der Beschwerdeführerin, jedoch liegen dafür keinerlei Beweise insbesondere in Form tierärztlicher Berichte vor. Auch aus dem E-Mail vom 20. März 2023 konnte dieser Schluss nicht gezogen werden. Nicht zugunsten ihrer Darstellung spricht schliesslich auch die Tatsache, dass der Hund Ende Mai 2023 eingeschläfert werden musste, auch wenn die Beschreibung der in diesem Zeitpunkt vorliegenden bzw. vermuteten Gesundheitsprobleme nicht mit den früheren Diagnosen übereinstimmte. d)