Die Anordnung monatlicher Behandlung und Berichterstattung war daher begründet, ja notwendig, um genügende Anstrengungen zur Heilung des Hundes sicherzustellen, dies auch nach der Meldung vom 20. März 2023. Es ist auch nicht ersichtlich, mit welchen milderen Massnahmen der VeD dieses Ziel hätte verfolgen können. Schliesslich war die Anordnung auch verhältnismässig, die Belastung für die Beschwerdeführerin wog klar geringer als das Ziel, die Beschwerden ihres Hundes fachgerecht zu behandeln und zu heilen und ihm weitere Leiden zu ersparen.