Für die Anordnung des VeD an die Beschwerdeführerin, ihren Hund monatlich einem Tierarzt zur Untersuchung vorzuführen und den entsprechenden Bericht einzureichen, liegen damit genügende gesetzliche Grundlagen vor. Zu prüfen bleibt, ob sie zum Schutz des Tiers notwendig und angemessen war. Der erste bei den Akten befindliche tierärztliche Bericht stammt von Dr. med. vet. E._____, die unter anderem an der F._____ in S._____ tätig ist, und datiert vom 11. Mai 2022. Demnach litt der Hund der Beschwerdeführerin seit immer an Ausfluss an beiden Augen, seit drei Monaten sehr stark und eitrig. Diagnostiziert wurden weitere Augenleiden, namentlich Bindehautentzündung, sowie Dermatitis.