Die Beschwerdeführerin sei nicht jederzeit gewillt und in der Lage, diese Halterpflichten wahrzunehmen. Ihr Hund "C._____" leide an einem massiven gesundheitlichen Problem, das regelmässig tierärztlich kontrolliert werden müsse. Verschlimmere sich sein Zustand, so sei die Halterin offenbar nicht fähig, den Ernst der Lage zu erkennen und die nötige tierärztliche Konsultation einzuleiten. c)