__ auszusprechen. Fünf aktenkundige Beissvorfälle im Aargau innert eines relativ kurzen Zeitraumes von zwei Jahren, in denen der fragliche Hund gerade einmal rund acht Monate unter der Aufsicht von B._____ stand, erlauben es dem VetD, auch unter dem Blickwinkel der Verhältnismässigkeit, zum Schutz von Menschen und Tieren ein Hundehalteverbot, verbunden mit einem Verbot, Hunde zu betreuen und in Obhut zu haben, auszusprechen. Die Beschwerde ist aus den genannten Gründen abzuweisen. 4. Kostenfolge