Mit Bestätigung des Verbotes für B._____, Hunde zu halten, zu betreuen oder in Obhut zu haben, erübrigt sich eine materielle Prüfung der Massnahmen den Hund "C._____" betreffend. Eine Abweisung des ersten Antrags des Beschwerdeführers hat automatisch auch die Abweisung des zweiten Antrags zur Folge. Des Weiteren liegt wie im Sachverhalt bereits erwähnt eine rechtskräftige Verfügung vom 4. Januar 2023 gegen D._____ vor. In dieser verfügt der VetD gegenüber der Schwägerin des Beschwerdeführers unter anderem, dass sie "C._____" ab sofort nicht mehr an B._____ abgeben darf. Die Beschwerde ist auch in diesem Punkt abzuweisen. 3. Zusammenfassung und Entscheid