9 von 13 Auch wenn der Beschwerdeführer sehr häufig sein Bedauern zum Ausdruck brachte und sich bei den Geschädigten entschuldigt hat, verkennt er mutmasslich, dass es sich bei den fünf Vorfällen im Aargau nicht um Bagatellen handelt. Es sei noch einmal gesagt, dass innert zwei Jahren fünf Menschen im Aargau gebissen worden sind, als der Beschwerdeführer die Aufsicht über einen Hund hatte, den er gerade einmal vier Monate im Jahr hält.