Der Beschwerdeführer verweist in seinen Stellungnahmen und Eingaben im Beschwerdeverfahren häufig auf die schwierige Welpenzeit von "C._____", Fehlverhalten des Hundes oder der Geschädigten, wenn es zu einem aktenkundigen Biss kam ("schwierige Welpenzeit", aber der Beschwerdeführer anerkennt das Nicht-Anleinen als seinen Fehler [Januar 2021]; "[der Hund] wurde übermütig und knellte eine nahe stehende Person ins Bein" [September 2021]; "Das Argument der Belästigung anderer Menschen lässt sich nicht nur auf den Hund und mich, sondern genauso gut auf jenen Motorradfahrer anwenden." [Juli 2022];