_" einem Velofahrer circa 25 Meter hinterher und biss ihm sodann ins Bein. Daraus schloss der VetD, dass der Hund weder angeleint war noch einen Maulkorb trug und der Beschwerdeführer damit gegen die Verfügung des VetD vom 22. September 2022 verstoss. Der Vorfall wird vom Beschwerdeführer ebenfalls nicht bestritten. Er räumt mit Stellungnahme vom 16. Dezember 2022 auch ein, den Hund in einem einsamen Waldstück für eine kurze Zeit "von seinen Zwängen (Leine, Maulkorb) zu befreien, um ihm einige Momente seiner früheren Lebensqualität zu gewähren."