Allen Massnahmen, Hinweisen und einer nunmehr rechtskräftig verfügten Leinen- und Maulkorbpflicht im beschriebenen Sinn zum Trotz kam es weniger als drei Monate nach Erlass der Verfügung vom 22. September 2022, am tt.mm.jjjj, zu einem weiteren Beissvorfall. Dabei handelt es sich schon um den fünften, im Aargau dokumentierten Vorfall binnen zwei Jahren, bei dem "C._____" unter der Aufsicht von B._____ einen Menschen beisst. In diesem Fall rannte "C._____" einem Velofahrer circa 25 Meter hinterher und biss ihm sodann ins Bein.