Ein weiterer Vorfall unter der Aufsicht B._____ ereignete sich am tt.mm.jjjj. Der Hund war nicht angeleint und biss einer männlichen Person ins Bein. Die Verletzung der geschädigten Person gleiche nach Meinung des Beschwerdeführers eher einem Kratzer als einem Biss, wie er in seiner Stellungnahme vom 29. September 2021 dem VetD gegenüber äusserte. Mit Schreiben vom 4. Oktober 2021 machte der VetD B._____ in der Folge auf seine Halterpflichten aufmerksam und forderte ihn auf, "C._____" konsequent an der Leine zu halten, wenn er bei ihm zur Betreuung ist.