Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 17. März 2021 wurde B._____ in der Folge wegen fahrlässiger Missachtung der allgemeinen Pflichten als Aufsichtsperson, mit Verletzung eines Menschen durch Beissvorfall, zu einer Busse von CHF 200.00 verurteilt.