Somit ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob Hinweise dafür bestehen, dass "C._____" eine Gefahr für Menschen oder Tiere darstellt, er also ein verhaltensauffälliger Hund ist. In diesem Zusammenhang listete der VetD fünf Vorfälle auf, die sich im Aargau ereignet haben. Der erste im Aargau dokumentierte Vorfall geschah am tt.mm.jjjj. Die Geschädigte war mit ihrem Fahrrad auf einer Strasse unterwegs. Als sie am Wohnort von B._____ verbeifuhr, sprang der unter B._____ Aufsicht gestandene Hund "C._____" unvorhergesehen durch das Gartentor auf die Strasse und biss der Geschädigten in den linken Unterschenkel.