__" an B._____ vom 4. Januar 2023 darf jedoch offenbleiben, ob B._____ hinsichtlich des zweiten Antrags ebenfalls ein aktuelles schutzwürdiges Interesse hat. Insbesondere bezüglich des ersten Antrags hat der Beschwerdeführer als Adressat der Verfügung also ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Entscheids im Sinne von § 42 Abs. 1 lit. a VRPG. Er ist somit zur Erhebung der Beschwerde befugt. 3. Beschwerdefrist Mit der Beschwerdeschrift vom 17. Januar 2023 hat der Beschwerdeführer die Beschwerdefrist von 30 Tagen gemäss § 44 Abs. 1 VRPG gewahrt. 4. Übrige formelle Voraussetzungen