In concreto sieht die rechtskräftige Verfügung des VetD vom 22. September 2022 eine Leinenpflicht für "C._____" im öffentlich zugänglichen Bereich sowie unter der Aufsicht von B._____ eine Maulkorbpflicht für besagten Hund im öffentlich zugänglichen Bereich und in privaten Aussenbereichen sowie wenn er freien Zugang zu diesen hat vor (Antrag 2). Bezüglich des Antrags auf die Aufhebung des generellen Verbotes, Hunde zu halten, zu betreuen oder in Obhut zu haben, ist schutzwürdiges eigenes Interesse an der Aufhebung oder der Änderung des Entscheids zweifelsfrei zu bejahen. Mit Verweis auf eine rechtskräftige Verfügung i.S. D._____ betreffend Abgabeverbot für den Hund "C._____" an B.__