Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Veterinärdienst das rechtliche Gehör und den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht verletzt hat. Zudem hat er den Sachverhalt richtig und vollständig festgestellt. Die Beschlagnahmung des Hundes "A._____" verletzt weder die Eigentumsgarantie noch das Recht auf persönliche Freiheit. Der Beschwerdeführer hat die Kosten für die Unterbringung und Betreuung des Hundes "A._____" zu tragen. Die Beschwerde ist daher vollumfänglich abzuweisen. 3. Kosten