So hat er es unterlassen, in seiner Wohnung eine tierschutzkonforme Umgebung einzurichten und seine Medikamente zur Behandlung seiner psychischen Krankheit regelmässig einzunehmen. Diese Versäumnisse können nicht zulasten des Tierwohls gehen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Eingriff in die Eigentumsgarantie und die persönliche Freiheit den Anforderungen von Art. 36 BV genügt und daher zulässig ist. 2.4.4 Kosten der Unterbringung