Auch wurde seitens des Tierheims beschrieben, dass "A._____" sehr deutliche, starke Beschwichtigungsmerkmale zeigt, wenn man die Stimme erhebt oder bestimmter ruft, was nahelegt, dass der Beschwerdeführer mit dem Hund "A._____" einen unangemessenen bzw. falschen Umgang führte. Die Beschlagnahmung erscheint daher als mildestes Mittel.