12 von 14 schwerdeführer bei dieser mangelnden Selbstfürsorge die Kapazitäten gehabt hätte, sich angemessen um seinen Hund "A._____" zu kümmern. Zudem ist anzumerken, dass der Hund "A._____" bei Eintritt ins Tierheim zwar in einem guten Allgemeinzustand war, er jedoch zu lange Krallen aufwies, was auf ungenügende Bewegung hindeutet. Auch wurde seitens des Tierheims beschrieben, dass "A._____" sehr deutliche, starke Beschwichtigungsmerkmale zeigt, wenn man die Stimme erhebt oder bestimmter ruft, was nahelegt, dass der Beschwerdeführer mit dem Hund "A.___